Jeder Unternehmer ist verplflichtet seine Arbeitsmittel prüfen zu lassen
Ich biete die UVV-Prüfung für
Flurföderzeuge an.
UVV-Prüfung von Flurförderzeuge nach DGUV Vorschrift 68 / FEM 4.004 (ehemals UVV oder BGV)
Die Prüfung von kraftbetriebenen Flurförderzeuge ist laut Gesetzgeber mindestens einmal im Jahr vorgeschrieben.
Um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Flurförderzeugen (FFZ) in Deutschland zu gewährleisten, müssen diese mindestens einmal im Jahr einer gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung unterzogen werden. Nur so kann ein risikofreier Betrieb von FFZ sichergestellt werden, der von einem einwandfreien technischen Zustand abhängt.
Ich bin spezialisiert auf die Prüfung von Hubwagen, Staplern und anderen Flurförderzeugen gemäß FEM 4.004. Ich erstelle die erforderliche Dokumentation und den Prüfnachweis für Sie. Damit helfen ich Ihnen, die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften zu erfüllen und keine Ordnungswidrigkeit zu riskieren.
Der Preis für die Überprüfung richtet sich nach der Anzahl der Prüfung pro Betriebsort.
Fahrtkostenpauschale
Nach individueller Absprache berechne ich eine Fahrtkostenpauschale von 0,30 €/km.
Rabatt
Nach individueller Absprache ist ein Mengenrabatt auf die Ausbildungen bzw. Schulungen möglich.
Sprechen Sie mich gerne an.
Ich behalten mir das Recht vor, die Preise zu ändern.
Die Preise sind nach Vertragsabschluss verbindlich.